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Datenschutzerklärung

Bundesgerichte und der Generalbundesanwalt beim BGH

Bundesfinanzhof

Stand: 19. Mai 2025

Der Bundesfinanzhof hat den Betroffenen die nach Art. 13, 14 DS-GVO erforderlichen Informationen bereits auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.

Bundesgerichtshof

Stand: 20. Juni 2023

Der Bundesgerichtshof hat den Betroffenen die nach Art. 13, 14 DS-GVO erforderlichen Informationen bereits anderweitig zur Verfügung gestellt.

Bundespatentgericht

Stand: 14. März 2023

Das Bundespatentgericht hat den Betroffenen die nach Art. 13, 14 DS-GVO erforderlichen Informationen bereits auf seiner Homepage zur Verfügung gestellt.

Bundessozialgericht

Stand: 16. Juni 2023

Das Bundessozialgericht hat den Betroffenen die nach Art. 13, 14 DS-GVO erforderlichen Informationen bereits anderweitig zur Verfügung gestellt.

Bundesverwaltungsgericht

Stand: 22. Dezember 2022

Das Bundesverwaltungsgericht hat den Betroffenen die nach Art. 13, 14 DS-GVO erforderlichen Informationen bereits anderweitig zur Verfügung gestellt.

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Stand: 16. April 2025

Datenschutzerklärung im Zusammenhang mit der Gewährung von Einsicht in elektronisch geführte Strafakten über das elektronische Akteneinsichtsportal

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihm übertragenen Aufgaben personenbezogene Daten. Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen.

Im Folgenden informieren wir Sie gemäß § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) über

  • die Zwecke der vorgenommenen Verarbeitungen,
  • die im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bestehenden Rechte der betroffenen Personen auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung,
  • den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und der oder des Datenschutzbeauftragten,
  • das Recht, die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten anzurufen, und
  • die Erreichbarkeit der oder des Bundesbeauftragten.

Die Hinweise betreffen ausschließlich die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gewährung von Einsicht in elektronisch geführte Verfahrensakten über das elektronische Akteneinsichtsportal.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht) und https://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

  1. Zu welchen Zwecken werden Daten verarbeitet und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

    Rechtsgrundlage der mit der Gewährung von Einsicht in Verfahrensakten verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind die Vorschriften der Strafprozessordnung über die Akteneinsicht (insbesondere §§ 147, 385, 406e, 474 ff. Strafprozessordnung [StPO]) in Verbindung mit § 32f StPO, §§ 45 ff. BDSG und der Strafakteneinsichtsverordnung.

    Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel genetische Daten) werden von uns im Rahmen der Gewährung der Akteneinsicht nur dann verarbeitet, soweit solche Daten Gegenstand der elektronischen Akte sind, in die Einsicht gewährt wird.

    Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur dann weiterverarbeitet, soweit eine Rechtsvorschrift die Verwendung personenbezogener Daten aus einem Strafverfahren erlaubt oder anordnet.

  2. Ihre Rechte als betroffene Person

    Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Bundesdatenschutzgesetz eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber der verantwortlichen Stelle geltend machen können:

    1. Recht auf Auskunft gemäß § 57 BDSG:

      Gemäß § 57 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Sie betreffende personenbezogenen Daten verarbeiten. Ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen.

    2. Recht auf Berichtigung, Löschung sowie Einschränkung der Verarbeitung gemäß § 58 BDSG:

      Sie haben gemäß § 58 BDSG das Recht, unverzüglich die Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten zu verlangen. Wenn die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Daten nicht festgestellt werden kann, tritt an die Stelle der Berichtigung eine Einschränkung der Verarbeitung.

      Daneben haben Sie das Recht, unverzüglich die Löschung Sie betreffender Daten zu verlangen, wenn deren Verarbeitung unzulässig ist, deren Kenntnis für die Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich ist oder diese zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung gelöscht werden müssen.

  3. Wer ist für die Datenverarbeitung im Rahmen eines Gesuchs auf elektronische Akteneinsicht verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

    1. Verantwortliche Stelle:

      Verantwortlich für die Verarbeitung der bei Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.

      Sie erreichen uns wie folgt:

      Der Generalbundesanwalt
      beim Bundesgerichtshof
      Brauerstraße 30
      76135 Karlsruhe

      Tel.: 0721 / 8191 - 0
      Fax: 0721 / 8191 - 8590

      E-Mail: poststelle@generalbundesanwalt.de

    2. Die oder der Datenschutzbeauftragte:

      Darüber hinaus können Sie sich zu allen mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und mit der Wahrnehmung Ihrer diesbezüglichen Rechte gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz in Zusammenhang stehenden Fragen an unsere Datenschutzbeauftragte oder unseren Datenschutzbeauftragten wenden.

      Sie erreichen die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten unter Datenschutz@gba.bund.de.

      Die oder der Datenschutzbeauftragte ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie oder er ist nicht befugt, Ihnen inhaltliche Auskunft über die Bearbeitung Ihres Anliegens zu geben oder Rechtsberatung zu erteilen.

  4. Ihr Recht auf Anrufung der Bundesbeauftragten oder des Bundesbeauftragten

    Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an die verantwortliche Stelle oder die Datenschutzbeauftragte oder den Datenschutzbeauftragten wenden.

    Darüber hinaus haben Sie gemäß § 60 BDSG unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe das Recht, sich mit einer Beschwerde an die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten zu wenden, wenn Sie der Auffassung sind, bei der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu den in § 45 BDSG genannten Zwecken in ihren Rechten verletzt worden zu sein.

  5. Erreichbarkeit der oder des Bundesbeauftragten

    Sie erreichen die Bundesbeauftragte oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit wie folgt:

    Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Graurheindorfer Str. 153
    53117 Bonn

    Tel.: 0228 / 997799 - 0
    E-Mail: poststelle@bfdi.bund.de


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