Datenschutzerklärung
Bayern
Stand: 12. November 2024
Die Einsichtnahme in Ihre elektronische Akte über das Akteneinsichtsportal ist Teil der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die aktenführende Behörde im Rahmen des gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Verfahrens, an dem Sie – jedenfalls im Rahmen der Akteneinsicht – beteiligt sind. An der technischen Umsetzung der elektronischen Akteneinsicht sind weitere Stellen der Landesverwaltung Bayern und Baden-Württemberg beteiligt. Hinweise zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Webseite der aktenführenden Behörde, die datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle i. S. d. Art. 4 Ziff. 7 DSGVO ist, unter der Rubrik „Datenschutz” in der Fußzeile. Alternativ erhalten Sie Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten auf Anfrage auch in nichtelektronischer Form über die Kontaktdaten, die Ihnen im behördlichen Schreiben zu Ihrem Verfahren bzw. Ihrer Akteneinsicht mitgeteilt wurden.