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Datenschutzerklärung

Hessen

Stand: 10. November 2021

Wie Ihre personenbezogenen Daten bei der Einsichtnahme in eine elektronische Verfahrensakte verarbeitet werden
(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO)

Das elektronische Akteneinsichtsportal wird von der Bundesjustizverwaltung und den Landesjustizverwaltungen verantwortet und für diese von dem Justizministerium Baden-Württemberg betrieben. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die beim Betrieb des elektronischen Akteneinsichtsportals anfallen, insbesondere die Bereitstellung der Webseiten des Portals und der Prüfung der Anmeldedaten.

Das Akteneinsichtsportal ist primär Veröffentlichungsmedium. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten in den Verfahrensakten, die für Ihre Akteneinsicht bereitgestellt werden, ist jeweils das aktenführende Gericht bzw. die aktenführende Staatsanwaltschaft verantwortlich. Die Adressen der deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie unter https://justiz.de.

Die elektronischen Aktenauszüge werden für die Zwecke der elektronischen Akteneinsicht auf Länderservern gespeichert; für deren Betrieb ist die jeweilige Landesjustizverwaltung (Justizministerium) verantwortlich. Die Adressen finden Sie ebenfalls unter https://justiz.de.

Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,

  • an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
  • auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
  • wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
  • welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber den für das Akteneinsichtsportal zuständigen Stellen haben.

Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), http://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und https://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union, insbesondere DS-GVO) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.

  1. Wer ist für die Datenverarbeitung im Rahmen des technischen Betriebs des Akteneinsichtsportals verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

    1. Verantwortliche Stelle

      Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Ihrer elektronischen Akteneinsicht sind die Bundesjustizverwaltung und die Landesjustizverwaltungen gemeinsam verantwortlich. Betrieben wird das Akteneinsichtsportal durch das Justizministerium Baden-Württemberg. Dieses ist deshalb in erster Linie zuständig, wenn Sie Ihre Rechte wegen des Betriebs des Akteneinsichtsportals geltend machen wollen.

      Das Hessische Ministerium der Justiz ist für den Betrieb des Länderservers zum Akteneinsichtsportal verantwortlich.

      Verantwortlich für die personenbezogenen Daten in den Verfahrensakten, die für Ihre Akteneinsicht bereitgestellt werden, ist das aktenführende Gericht bzw. die aktenführende Staatsanwaltschaft. Diese entscheidet darüber, ob und ggf. in welcher Art und in welchem Umfang Akteneinsicht gewährt wird.

    2. Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte

      Bei den zuständigen Stellen gibt es Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen – auch vertraulich – wenden können.

      Die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Gerichts bzw. der jeweiligen Staatsanwaltschaft entnehmen Sie den allgemeinen Informationen zum Datenschutz des jeweiligen Gerichts oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft im Internet.

      Für datenschutzrechtliche Anliegen, die unmittelbar den Betrieb des Akteneinsichtsportals betreffen, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragen des Justizministeriums Baden-Württemberg wenden:

      Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
      Behördlicher Datenschutzbeauftragter
      Schillerplatz 4
      70173 Stuttgart
      E-Mail: Datenschutz@JuM.BWL.de

      Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen in Verwaltungsangelegenheiten beim Betrieb des Akteneinsichtsportals und des Länderservers Baden-Württemberg zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zum Gerichtsverfahren oder zur Datenverarbeitung auf den Länderservern anderer Länder geben und keine Rechtsberatung erteilen.

  2. Zu welchen Zwecken werden Daten verarbeitet und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?

    An personenbezogenen Daten wird derzeit lediglich Ihre Benutzerkennung (SAFE-ID) verarbeitet. Ihre Daten werden zum Zweck der Gewährung von Akteneinsicht über das elektronische Akteneinsichtsportal verarbeitet. Rechtsgrundlage der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e DS-GVO.

    Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.

  3. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

    Ihre personenbezogenen Daten liegen den verantwortlichen Stellen aufgrund Ihres Antrags auf Akteneinsicht vor. Bei Dritten werden bei einem Akteneinsichtsgesuch grundsätzlich keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erhoben.

  4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

    Die Justiz legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

    Soweit für den technischen Betrieb erforderlich, übermitteln wir personenbezogene Daten an einen Auftragsverarbeiter außerhalb der Justiz, der das elektronische Akteneinsichtsportal betreibt.

  5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?

    Die Benutzerkennung (SAFE-ID) wird 30 Tage lang gespeichert.

    Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen; dies gilt auch für ein Akteneinsichtsgesuch. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach den besonderen Regelungen über die Aufbewahrung und Archivierung der Justizakten und sind in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich.

  6. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?

    Grundsätzlich müssen Sie die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Akteneinsicht erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.

    Wenn Sie die erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann eine elektronische Akteneinsicht nicht gewährt werden.

  7. Ihre Rechte als betroffene Person

    Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber den verantwortlichen Stellen geltend machen können:

    1. Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO

      Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO bzw. § 57 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen.

    2. Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO

      Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.

      Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist.

      Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

  8. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO

    Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen.

  9. Ihr Recht auf Beschwerde, Artikel 77 DS-GVO

    Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an die verantwortlichen Stellen wenden (s. oben Ziffer 1).

    Für Beschwerden, die den unmittelbaren Betrieb des Akteneinsichtsportals betreffen, können Sie sich an den Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart wenden.


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