Datenschutzerklärung
Rheinland-Pfalz
Stand: 15. Oktober 2025
Wie Ihre personenbezogenen Daten bei der Einsichtnahme in eine elektronische Verfahrensakte verarbeitet werden
(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. § 55 des Bundesdatenschutzgesetzes)
Das elektronische Akteneinsichtsportal ermöglicht Ihnen den Abruf von gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahrensakten. Es wird vom Bund und den Ländern verantwortet und für diese von dem Justizministerium Baden-Württemberg betrieben. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Betrieb des elektronischen Akteneinsichtsportals. Hierzu gehören insbesondere die Speicherung der o. g. Akten auf dem Länderserver, die Bereitstellung der Webseiten des elektronischen Akteneinsichtsportals und die Prüfung Ihrer Anmeldedaten im Rahmen des elektronischen Akteneinsichtsportals.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber den für das Akteneinsichtsportal zuständigen Stellen haben.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg), https://www.landesrecht.rlp.de (Landesrecht Rheinland-Pfalz) und https://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union, insbesondere DS-GVO) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
-
Wer ist für die Datenverarbeitung im Rahmen des technischen Betriebs des Akteneinsichtsportals verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
-
Verantwortliche Stelle
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in den Verfahrensakten ist das aktenführende Gericht bzw. die aktenführende Staatsanwaltschaft verantwortlich. Die Kontaktdaten der oder des Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Gerichts bzw. der jeweiligen Staatsanwaltschaft entnehmen Sie den allgemeinen Informationen zum Datenschutz des jeweiligen Gerichts oder der jeweiligen Staatsanwaltschaft im Internet. Die Adressen der deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie unter https://justiz.de.
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Ihrer elektronischen Akteneinsicht sind der Bund und die Länder gemeinsam verantwortlich.
Betrieben wird das Akteneinsichtsportal durch das Justizministerium Baden-Württemberg. Dieses ist deshalb in erster Linie zuständig, wenn Sie Ihre Rechte wegen des Betriebs des Akteneinsichtsportals geltend machen wollen.
Das Land Rheinland-Pfalz ist für den Betrieb des Länderservers Rheinland-Pfalz zum Akteneinsichtsportal verantwortlich.
-
Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht: die oder der behördliche Datenschutzbeauftragte
Für datenschutzrechtliche Anliegen, die unmittelbar den Betrieb des Akteneinsichtsportals betreffen, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragen des Justizministeriums Baden-Württemberg wenden:
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
E-Mail: Datenschutz@JuM.BWL.deFür datenschutzrechtliche Anliegen, die unmittelbar den Betrieb des Länderservers Rheinland-Pfalz zum Akteneinsichtsportal betreffen, können Sie sich an den Datenschutzbeauftragen des Justizministeriums Rheinland-Pfalz wenden:
Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz
Behördliche Datenschutzbeauftragte
Ernst-Ludwig-Straße 3
55116 Mainz
E-Mail: Datenschutzbeauftragte@jm.rlp.deDiese Personen sind ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen in Verwaltungsangelegenheiten beim Betrieb des Akteneinsichtsportals bzw. des Länderservers Rheinland-Pfalz zuständig. Sie können keinerlei Auskunft zum Gerichtsverfahren oder zur Datenverarbeitung auf den Länderservern anderer Länder geben und keine Rechtsberatung erteilen.
-
-
Zu welchen Zwecken werden Daten verarbeitet und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?
Ihre Daten werden zum Zweck der Gewährung von Akteneinsicht über das elektronische Akteneinsichtsportal verarbeitet.
Rechtsgrundlagen der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e DS-GVO und die Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen über die Akteneinsicht, etwa der Zivilprozessordnung, dem Sozial- und Arbeitsgerichtsgesetz, der Verwaltungsgerichts-, der Finanzgerichts- oder der Grundbuchordnung (GBO). Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DS-GVO und den jeweiligen obigen speziellen Rechtsgrundlagen verarbeitet, soweit solche Daten Gegenstand der elektronischen Akte sind, in die Einsicht gewährt wird.
Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur verarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt.
Sofern Ihnen Akteneinsicht in Strafverfahrensakten gewährt wird, erfolgt die Verarbeitung auf der Grundlage strafprozessualer Vorschriften über die Akteneinsicht wie denen der Strafprozessordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten sowie nach §§ 45 ff. des Bundesdatenschutzgesetzes.
-
Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?
Ihre personenbezogenen Daten liegen den verantwortlichen Stellen aufgrund Ihres Antrags auf Akteneinsicht vor.
-
Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?
Die Justiz legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen.
Soweit für den technischen Betrieb erforderlich, übermitteln wir personenbezogene Daten an einen Auftragsverarbeiter außerhalb der Justiz, der das elektronische Akteneinsichtsportal betreibt.
-
Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen; dies gilt auch für ein Akteneinsichtsgesuch. Die Speicherfristen für die Verfahrensakten bestimmen sich nach den besonderen Regelungen über die Aufbewahrung der Justizakten und sind in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich.
Personenbezogene Daten im Akteneinsichtsportal werden für die Dauer gespeichert, für die der Nutzungszweck eine entsprechende Speicherung erfordert. Diese beträgt 30 Tage ab Bereitstellung der Akte im Akteneinsichtsportal.
-
Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Sie müssen Ihre Daten für den Antrag bereitstellen, die für die rechtmäßige Durchführung der Akteneinsicht erforderlich sind.
Wenn Sie diese erforderlichen personenbezogenen Daten nicht bereitstellen, kann eine elektronische Akteneinsicht nicht gewährt werden.
-
Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber den verantwortlichen Stellen geltend machen können:
-
Recht auf Auskunft
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO bzw. § 57 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen.
-
Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO bzw. § 58 BDSG das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten - auch mittels einer ergänzenden Erklärung - zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO bzw. § 58 BDSG zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO bzw. § 58 BDSG besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
-
-
Ihr Recht auf Beschwerde
Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an die verantwortlichen Stellen wenden.
-
Beschwerden nach Artikel 77 DS-GVO
Für Beschwerden, die den unmittelbaren Betrieb des Akteneinsichtsportals betreffen, können Sie sich an den Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart wenden.
Für Beschwerden, die den unmittelbaren Betrieb des Länderservers Rheinland-Pfalz zum Akteneinsichtsportals betreffen, können Sie sich an den Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, Hintere Bleiche 34, 55116 Mainz wenden.
-
Beschwerden nach § 60 BDSG
§ 60 BDSG gewährt Ihnen das Recht auf Beschwerde beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, wenn Sie der Ansicht sind, dass Stellen, die Ihre personenbezogenen Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten verarbeiten, Sie dabei in Ihren Rechten verletzt haben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html).
-
