Datenschutzerklärung
Thüringen (allgemeine Datenschutzerklärung)
Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Stand: August 2024
Wie Ihre personenbezogenen Daten bei der Einsichtnahme in eine elektronische Verfahrensakte verarbeitet werden
(Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung – DS-GVO bzw. nach § 55 Bundesdatenschutzgesetz – BDSG)
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in den Verfahrensakten ist das aktenführende Gericht bzw. die aktenführende Staatsanwaltschaft verantwortlich. Die Adressen der deutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften finden Sie unter https://justiz.de.
Das elektronische Akteneinsichtsportal ermöglicht Ihnen den Abruf der o. g. Akten. Es wird von der Bundesjustizverwaltung und den Landesjustizverwaltungen verantwortet und für diese von dem Justizministerium Baden-Württemberg betrieben. Die folgenden Informationen beziehen sich nur auf die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Betrieb des elektronischen Akteneinsichtsportals. Hierzu gehören insbesondere die Speicherung der o. g. Akten auf dem Länderserver, die Bereitstellung der Webseiten des elektronischen Akteneinsichtsportals und die Prüfung Ihrer Anmeldedaten im Rahmen des elektronischen Akteneinsichtsportals.
Mit den folgenden Hinweisen möchten wir Sie darüber informieren,
- an wen Sie sich zur Geltendmachung Ihrer Rechte oder bei Fragen zum Datenschutz wenden können,
- auf welcher Grundlage wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten,
- wie wir mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen und
- welche Rechte Sie nach dem Datenschutzrecht gegenüber den für das Akteneinsichtsportal zuständigen Stellen haben.
Die in diesen Hinweisen bezeichneten Gesetze können Sie im Internet unter https://www.gesetze-im-internet.de (Bundesrecht), https://www.landesrecht-bw.de (Landesrecht Baden-Württemberg) und https://eur-lex.europa.eu (Recht der Europäischen Union, insbesondere DS-GVO) in der jeweils geltenden Fassung abrufen.
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Wer ist für die Datenverarbeitung im Rahmen des technischen Betriebs des Akteneinsichtsportals verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?
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Verantwortliche Stelle
Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Ihrer elektronischen Akteneinsicht sind die Bundesjustizverwaltung und die beteiligten Landesjustizverwaltungen gemeinsam verantwortlich. Betrieben wird das Akteneinsichtsportal durch das Justizministerium Baden-Württemberg.
Die Inhalte der elektronischen Akten werden für die Zwecke der elektronischen Akteneinsicht auf Länderservern gespeichert; für deren Betrieb ist die jeweilige Landesjustizverwaltung (Justizministerium) verantwortlich. Die Adressen finden Sie unter https://justiz.de.
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Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutzrecht
Für datenschutzrechtliche Anliegen können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Justizverwaltung des Bundes oder der Länder wenden. Zuständig ist die Justizverwaltung, der das Gericht oder die Justizdienststelle zugeordnet ist, deren Akte eingesehen werden soll.
Tabelle: Datenschutzbeauftragte der Justizverwaltungen Justizverwaltung Datenschutzbeauftragter Baden-Württemberg Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
E-Mail: Datenschutz@JuM.BWL.de
Auch Ansprechpartner, soweit unmittelbar der Betrieb des Akteneinsichtsportals betroffen ist
Berlin Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Salzburger Straße 21–25
10825 Berlin
E-Mail: poststelle@senjustva.berlin.deBrandenburg Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866-3121
E-Mail: mdjd-datenschutz@mdjd.brandenburg.deBremen Die Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen
Richtweg 16–22
28195 Bremen
E-Mail: Office@justiz.bremen.deHessen Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Luisenstraße 13
65185 Wiesbaden
E-Mail: datenschutzbeauftragter@hmdj.hessen.deMecklenburg-Vorpommern Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19–21
19055 Schwerin
E-Mail: Poststelle@jm.mv-regierung.deNiedersachsen Niedersächsisches Justizministerium
Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
E-Mail: Datenschutzbeauftragter@mj.niedersachsen.deSachsen-Anhalt Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Domplatz 2–4
39104 Magdeburg
E-Mail: mj.dsb@sachsen-anhalt.deThüringen Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Werner-Seelenbinder-Straße 5
99096 Erfurt
E-Mail: datenschutzbeauftragter@tmmjv.thueringen.de
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Zu welchen Zwecken werden Daten verarbeitet und aufgrund welcher Rechtsgrundlagen?
An personenbezogenen Daten wird derzeit lediglich Ihre Benutzerkennung (SAFE-ID) verarbeitet. Ihre Daten werden zum Zweck der Gewährung von Akteneinsicht über das elektronische Akteneinsichtsportal verarbeitet. Rechtsgrundlagen der damit verbundenen Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e DS-GVO.
Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
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Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?
Ihre personenbezogenen Daten liegen den verantwortlichen Stellen aufgrund Ihres Antrags auf Akteneinsicht vor. Bei Dritten werden bei einem Akteneinsichtsgesuch keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erhoben.
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Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?
Die Justiz legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen.
Soweit für den technischen Betrieb erforderlich, übermitteln wir personenbezogene Daten an einen Auftragsverarbeiter außerhalb der Justiz, der das elektronische Akteneinsichtsportal betreibt.
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Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?
Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten (SAFE-ID) für die Dauer, für die der Nutzungszweck eine entsprechende Speicherung erfordert. Diese beträgt 30 Tage ab Bereitstellung der Akte im Akteneinsichtsportal.
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Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Sie sind nicht verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten mitzuteilen. Wenn Sie dies nicht tun, kann eine elektronische Akteneinsicht nicht gewährt werden.
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Ihre Rechte als betroffene Person
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie gegenüber den verantwortlichen Stellen geltend machen können:
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Recht auf Auskunft
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO bzw. § 57 BDSG haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen.
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Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO bzw. § 58 BDSG das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten– auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO bzw. § 58 BDSG zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO bzw. § 58 BDSG besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
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Ihr Recht auf Beschwerde
Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an die verantwortlichen Stellen wenden (siehe oben Ziffer 1a).
Für Beschwerden nach Artikel 77 DS-GVO bzw. § 60 BDSG, die den unmittelbaren Betrieb des Akteneinsichtsportals betreffen, können Sie sich an den Landesbeauftragen für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart bzw. an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn wenden.
Für Beschwerden betreffend den Betrieb der Länderserver können Sie sich an die für Sie zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden (LINK).
